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   OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - II-7 WF 69/17   

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https://dejure.org/2017,59372
OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - II-7 WF 69/17 (https://dejure.org/2017,59372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2017 - II-7 WF 69/17 (https://dejure.org/2017,59372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - II-7 WF 69/17 (https://dejure.org/2017,59372)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 3 WF 298/05

    Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen nach § 48 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 GKG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 7 WF 69/17
    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.1.2006, II-3 WF 298/05, zitiert nach juris) Das Wort "Nettoeinkommen" macht deutlich, dass nur steuerliche Einkünfte abzüglich Abgaben und Steuern in die Wertbemessung Eingang finden sollen.

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.1.2006, II-3 WF 298/05, zitiert nach juris).

    Diesen Pauschalbetrag setzt der Senat mit 250,- Euro je Kind an (ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.1.2006, II-3 WF 298/05, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 10.11.2015 - 4 WF 161/15

    Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 7 WF 69/17
    Der Senat sieht den richtigen Anknüpfungspunkt für die Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten in § 90 SGB XII. (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015, II-4 WF 161/15, zitiert nach juris) Für die Anknüpfung an den sozialrechtlichen Vermögensbegriff spricht das Sozialstaatsprinzip gem. Art. 20 Grundgesetz.

    Da das Hausgrundstück nicht zu berücksichtigen ist, kommt es nicht darauf an, ob berücksichtigungsfähiges Vermögen mit einem Bruchteil von 10 % (so OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015, II-4 WF 161/15, zitiert nach juris) oder 5 % (so OLG Hamm, Beschluss vom 13.3.2015, II-13 WF 19/15, zitiert nach juris) in die Wertermittlung einfließt.

  • OLG Hamm, 13.03.2015 - 13 WF 19/15

    Berechnung des Verfahrenswerts einer Ehesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2017 - 7 WF 69/17
    Da das Hausgrundstück nicht zu berücksichtigen ist, kommt es nicht darauf an, ob berücksichtigungsfähiges Vermögen mit einem Bruchteil von 10 % (so OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015, II-4 WF 161/15, zitiert nach juris) oder 5 % (so OLG Hamm, Beschluss vom 13.3.2015, II-13 WF 19/15, zitiert nach juris) in die Wertermittlung einfließt.
  • OLG Braunschweig, 17.07.2023 - 1 WF 41/23

    Ehescheidung; Wert; Vermögen; Freibetrag; Zur Berücksichtigung des Vermögens beim

    Dabei ist es nicht geboten, einzelne Vermögensgegenstände - etwa das selbst bewohnte Hausgrundstück - in Anlehnung an die Regelung des § 90 SGB II von der Betrachtung auszunehmen, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Ehepaaren vergleichbar ist, unabhängig davon, ob sie ein Eigenheim oder ein entsprechendes Barvermögen besitzen, so dass eine gebührenrechtliche Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt wäre (so auch OLG Bamberg FamRZ 2017, 1771 , Nr. 14; Thür. OLG FamRZ 2018, 1174 ; OLG Hamm FamRZ 2015, 1748 ; FF 2019, 167; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1769 ; a.A. OLG Köln FamRZ 2016, 1298 ; OLG Düsseldorf 7 WF 69/17 - über juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 WF 182/19
    Maßgeblich ist der Senat hierbei davon ausgegangen, dass der Begriff des "Nettoeinkommens" Einkünfte umfasst, denen eine Erwerbsleistung zugrunde liegt, von denen dann Abgaben und Steuern abzuziehen sind (vgl. OLG Düsseldorf, 7. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 23.05.2017, II-7 WF 69/17, BeckRS 2017, 146673, Rz. 14) und es sich demgegenüber bei ALG II um eine staatliche Transferleistung handelt, die unabhängig von einer Erwerbstätigkeit und zwar nur für den Fall der Bedürftigkeit erbracht wird (vgl. Senat, Beschluss vom 13.01.2006, a.a.O, , Rz. 6; zuletzt Beschluss vom 19.12.2018, II-3 WF 68/18, FamRZ 2019, 2024 (Ls.) = MDR 2019, 677 = BeckRS 2018, 39039 Rz. 7; OLG Düsseldorf, 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 13.09.2013, - II-2 WF 233713 - FamRZ 2014, 1802 zit. nach juris Rz. 2).
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